Ingenieurtitel

Die Absolventen und Absolventinnen der höheren technischen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beantragen.

 

Voraussetzung für die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" ist, dass die höhere technische Lehranstalt bzw. die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung (gemäß §3 des Ingenieurgesetzes 2006) angeführt und die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist. 

 

Link öffnet in einem neuen FensterLink Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend - Antragsformular

Downloads: DownloadIngenieurgesetz BGBl. I Nr. 120/2006   und DownloadIngenieurgesetz-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 39/2006