Ingenieurtitel
Die Absolventen und Absolventinnen der höheren technischen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beantragen.
Voraussetzung für die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" ist, dass die höhere technische Lehranstalt bzw. die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung (gemäß §3 des Ingenieurgesetzes 2006) angeführt und die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist.
Link Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend - Antragsformular
Downloads:
Ingenieurgesetz BGBl. I Nr. 120/2006 und
Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 39/2006
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