Bildungsziel

Die technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen vermitteln eine hochwertige Fach- und Methodenkompetenz für weiterführende Studien und das für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte, zur Berufsausübung erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten.

Neben der fachlichen Bildung findet auch die Weiterentwicklung jener allgemeinen, personalen und sozialen Qualifikationen starke Beachtung, welche die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen/innen sicherstellt und diese befähigen, durch Selbststudium oder Studium an weiterführenden Bildungsinstitutionen erfolgreich am Prozess des lebenslangen Lernens teilzunehmen.

Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen betrachten es als ein zentrales Ziel, unternehmerisches, innovatives Denken und Handeln auf der Grundlage von fundierten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kompetenzen zu vermitteln.

Im Besonderen dienen:

  • die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufs auf gewerblichem, technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt und der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung.
  • die höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines höheren Berufs auf technischem, gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiet in der industriellen oder gewerblichen Wirtschaft befähigt und zur Universitäts-/Hochschulreife führt.