Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse
Für ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten können die facheinschlägigen Kompetenzen der Absolventen und Absolventinnen technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher höherer Schulen individuell angerechnet werden. Dies kann zu einer Verkürzung der Studiendauer führen.
Auf EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der HTL wie schon in den bisherigen Diplomanerkennungsrichtlinien nunmehr auch in der mit 20. Oktober 2005 in Kraft getretenen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen.
(Download:
Richtlinie 2005/36/EG)
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