Abschlussarbeiten
Das Anforderungsniveau der Abschlussarbeit leitet sich aus den im Schulorganisationsgesetz festgelegten Aufgaben der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen sowie dem Berufsreifeprüfungsgesetz ab. Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen haben die Aufgabe, jenes fachliche grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufs auf technischem oder gewerblichem Gebiet befähigt. Die Erreichung der dafür erforderlichen Kompetenzen wird im letzten Ausbildungsjahr durch die Abschlussprüfung nachgewiesen. Ein zentrales Prüfungsgebiet der Abschlussprüfung ist das „Projekt“. Das „Projekt“ kann entweder als 22-stündige Klausur mit grafischen und praktischen Ausarbeitungen oder in Form einer Abschlussarbeit abgelegt werden, die hinsichtlich Aufgabenstellung, Durchführung und Beurteilung dem im Bildungsauftrag der technischen und gewerblichen Fachschule vorgegebenen Anspruch der unmittelbaren einschlägigen Berufsfähigkeit zu entsprechen hat.
Die Berufsreifeprüfung sieht u.a. ein fachliches Prüfungsgebiet vor, das – wie die anderen Prüfungsgebiete der Berufsreifeprüfung – als eine Prüfung auf höherem Niveau definiert ist. Da die Abschlussprüfung einer 4-jährigen Fachschule das fachliche Prüfungsgebiet der Berufsreifeprüfung ersetzt, wenn eine Abschlussarbeit erstellt wird, hat die Abschlussarbeit den Charakter einer Prüfung auf höherem Niveau.
Beschreibung des Anforderungsniveaus:
Dem an die Qualifikation einer technischen und gewerblichen Fachschule gestellten Anforderungsniveau entsprechend, hat die Aufgabenstellung einer Abschlussarbeit ein Problem zu umfassen, das mit bekannten Methoden der Fachpraxis gelöst werden kann, dessen Bearbeitung aber ein breites einschlägiges Faktenwissen und umfangreiche praktische Fertigkeiten voraussetzt. Wie bei Diplomarbeiten hat die Aufgabenstellung auch Aspekte der Durchführung zu berücksichtigen, wobei von einem Zeitaufwand von rund 80 Stunden für jedes Projektmitglied auszugehen ist.
In der Abschlussarbeit haben die Verfasser/innen nachzuweisen, dass sie die für die Darstellung des Umfeldes der Aufgabestellung erforderlichen Kenntnisse besitzen, gängige Verfahren der Berufspraxis zur Problemlösung anwenden können, die in Regel experimentellen, konstruktiven oder softwaretechnischen Charakter haben, und in der Argumentation und Ergebnisdarstellung die in der technischen Praxis üblichen Kommunikationsformen beherrschen.
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